08.10.2020 - 6 Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (MGH)
Beschluss
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Es wird beschlossen, am Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus-Miteinander-Füreinander 2021 bis 2028“ unter dem Vorbehalt teilzunehmen, dass Mittel zur Kofinanzierung der Maßnahme in Höhe von 5.000 € jährlich in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 im Haushalt eingestellt sind.
Das Mehrgenerationenhaus wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingbunden. Weiterhin wird das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumorientierung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden.