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16.09.2020 - 3 Informationen zum Fachdienst 24

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Nach Rückmeldung der Schulleitungen und Leitungen der jeweiligen FGTS kann für die meisten Einrichtungen gemeldet werden, dass das Hygienekonzept der Grundschule in der angegliederten FGTS mit umgesetzt wird.

 

Für die FGTS Fürstenhausen ergibt sich die Besonderheit, dass die Einrichtung von der KiTa gGmbH betrieben wird, welche wiederum eigene standortbezogene Hygienekonzepte hat, die den Anforderungen des Landesjugendamtes entsprechen.

 

Für die Einhaltung des Hygienekonzeptes ist der Betreiber zuständig. Im regulären Schulbetrieb ist also die Schulleitung selbst zuständig und in der Nachmittagsbetreuung der jeweilige freie Träger.

 

Da die Zuständigkeit des Fachdienstes 24 sich nicht auf Jugendgruppen und Kirchen erstreckt, mussten hierzu andere Fachdienste und freie Träger befragt werden. Zu der Nachfrage bzgl. Hygienekonzepte von Jugendgruppen kann somit nur die allgemeine Information weitergegeben werden, dass für die Räumlichkeiten von Jugendtreffs eigene Hygienekonzepte erarbeitet werden, welche der Ortspolizeibehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Über die Handhabung in Kirchen konnten keine Informationen gewonnen werden.