10.09.2020 - 10 Erlass einer 3. Nachtragshaushaltssatzung für d...

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Beschluss

 

Es wird nachfolgende 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

  

 3. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Völklingen für das

    Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund des § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes Seite 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Februar 2020 (Amtsblatt des Saarlandes I Seite 208), hat der Rat der Stadt Völklingen am 10.09.2020 folgende 3. Nachtragshaushalts-satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

 

 

Völklingen, den 10.09.2020

 

Christiane Blatt, Oberbürgermeisterin

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.voelklingen.de:8443/allrisbito020?TOLFDNR=1009821&selfaction=print