10.09.2020 - 10 Erlass einer 3. Nachtragshaushaltssatzung für d...
Beschluss
Es wird nachfolgende 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
3. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Völklingen für das
Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes Seite 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Februar 2020 (Amtsblatt des Saarlandes I Seite 208), hat der Rat der Stadt Völklingen am 10.09.2020 folgende 3. Nachtragshaushalts-satzung beschlossen:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
Völklingen, den 10.09.2020
Christiane Blatt, Oberbürgermeisterin