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24.06.2020 - 4.1 Brücke Moselstraße

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Hierzu hat der Fachdienst 54 (Straßen-, Brücken- und Kanalbau) folgendes mitgeteilt:

 

„Die Brücke über die ehemalige Bahntrasse an der Moselstraße im Völklinger Stadt-teil Heidstock wird mithilfe von Fördergeldern des Ministeriums für Inneres grundhaft saniert. Vorgesehener Baubeginn ist der 1. Juli 2020. Die Baumaßnahme wird über-wiegend unter Aufrechterhaltung einer Fahrspur mit Ampelregelung erfolgen. Für einen Teil der Sanierungsarbeiten ist eine Vollsperrung allerdings unvermeidlich. Voraussichtlich wird diese für einen Zeitraum von etwa vier Wochen im Oktober, überwiegend über die Dauer der Herbstferien, erfolgen. Für Fußgänger und Radfahrer, die den Weg unterhalb der Brücke hindurch benutzen wollen, wird es zeitweise ebenfalls Beeinträchtigungen geben, da auch dieser Weg aus Sicherheits-gründen zeitweise gesperrt werden muss. Eine Umgehung über Tenniscenter – Moselstraße - BBZ ist möglich und wird beschildert. Die Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme ist für Mitte November geplant.

 

In der Gerhardstraße gibt es keine Vollsperrung sondern eine Teilsperrung (halbseitig). Es handelt sich um eine Wanderbaustelle von bzw. im Auftrag der Stadtwerke. Die verkehrsrechtliche Anordnung für diese Baumaßnahme ist befristet bis Ende August. Gegenseitige Behinderungen bzw. nachteilige Wechselwirkungen werden nicht erwartet, da der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer der Moselstraße wohl die dortige Ampelregelung nutzen wird. Die Ampelregelung in der Moselstraße wird von Juli bis September bestehen, was also zur Hälfte der Zeit in die Sommerferien fallen wird. Bis zur zeitweisen Vollsperrung der Moselstraße, voraussichtlich im Oktober (was dann wiederum zur Hälfte der Zeit in die Herbstferien fallen wird), sollte die Baustelle Gerhardstraße bereits fertig gestellt sein. Die Vollsperrung ist unvermeidlich, da u. a. die Brücke angehoben werden muss, um die darunter befindlichen Lager auszutauschen. Bei dieser Sanierungs-Maßnahme und den damit verbundenen Fördergeldern i. H. v. 75 % der Baukosten war kein zeitlicher Aufschub möglich, da die Baumaßnahme in 2020 fertig gestellt und schlussgerechnet sein muss. Bei der Maßnahme handelt es sich vollumfänglich um eine baulich notwendige Maßnahme zur Erhaltung der Verkehrssicherheit. Wir sind bemüht, sämtliche Einschränkungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer auf das notwendigste Maß zu beschränken.“