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18.06.2020 - 3.2 Änderung der Haus- und Badeordnung für die öffe...

Beschluss:
beschlossen
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Beschluss

 

Es wird beschlossen,

 

A ) eine 1. Änderungsatzung zur Haus und Badeordnung für die öffentlichen Bäder der Stadt Völklingen vom 17. Mai 2017 zu erlassen und die Badeordnung wie folgt zu ändern:

 

§ 2 - Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung erhält folgende Fassung:

 

§ 2

Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

 

(1)     Die Haus- und Badeordnung ist für alle Nutzer verbindlich.

 

(2)     Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Nutzer die Haus- und Bade­ordnung sowie weitergehende Regelungen (z.B. für Solarien, Wasserrutschen) für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.

 

(3)     Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

 

(4)     Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbe­sondere die §§ 4 d Abs. 6 und 6 b, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden un­verzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interes­sen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

 

(5)     Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstal­tungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereins­schwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

 

(6)     Für den Badebetrieb während der Pandemie wird der Badebetrieb nach der ANLAGE CORONA betrieben.

 

(7)     Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druck­schriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschrif­tenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht bade­üblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch die Bäderverwaltung erlaubt.  

 

 Die beigefügte - ANLAGE  CORONA  - wird Bestandteil der Haus- und Badeordnung für die öffentlichen Bäder der Stadt Völklingen. 


B)   das Erlebnisfreibad Köllerbachtal in diesem Jahr geschlossen zu halten.

 

C)   das Raymund-Durand-Bad (Hallenbad) frühestmöglich für einen zeitlich

       eingeschränkten öffentlichen Badebetrieb, einschließlich der Öffnung an

       Sonntagen,  und den Vereinsbetrieb zu öffnen.