18.05.2020 - 5.1 Änderung bzw. Aussetzung der Geschäftsordnung a...

Beschluss:
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Beschluss

 

Es wird beschlossen, die Geschäftsordnung des Stadtrates bezüglich der Zuständigkeit des Einstellungsausschusses bis auf jederzeitigen Widerruf durch nachgängigen Stadtratsbeschluss auszusetzen und die Oberbürgermeisterin zu ermächtigen, die nachfolgend aufgeführten Einstellungen vorzunehmen:

 

1. Einstellung von Beschäftigten bis einschl. Entgeltgruppe EG 9 c/S 14 TVöD

    

2. Einstellung (Ernennung) von Beamten/Beamtinnen bis einschl. Besoldungsgruppe A 9

 

3. Einstellung von Auszubildenden

 

Über die Einstellungen ist der Einstellungsausschuss umgehend schriftlich zu informieren.

 

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