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18.05.2020 - 5 Änderung bzw. Aussetzung der Geschäftsordnung a...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss

Es wird beschlossen, die Geschäftsordnung des Stadtrates bis 31.12.2020

 

  - bezüglich der Vergabe von Bauleistungen nach VOB auszusetzen und die

    Oberbürgermeisterin zu ermächtigen, diesbezüglich Aufträge bis zu einer Höhe   

    von 1.000.000 € netto zu vergeben,

  - bezüglich der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach UVgO 

    (Unterschwellenvergabeordnung) auszusetzen und die Oberbürgermeisterin zu 

    ermächtigen, diesbezüglich Aufträge bis 150.000 € netto (nach Vergabeerlass) zu 

    vergeben.

 

Über die Vergaben innerhalb dieser Wertgrenzen sind die zuständigen Ausschüsse bzw. der Stadtrat zu unterrichten.