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18.05.2020 - 16 Beantragung von Zuweisungen nach den §§ 11 und ...

Beschluss:
beschlossen
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Beschluss

 

Es wird beschlossen, für das Jahr 2020

 

a) eine Investitionszuweisung nach § 11 SPaktG zu beantragen; im Bewilligungsfalle wird diese Zuweisung ausschließlich zur Deckung des Investitionsbedarfes verwendet;

 

b) eine Zuweisung nach § 12 SPaktG zu beantragen; im Bewilligungsfalle wird diese Zuweisung ausschließlich zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen und für die Unterhaltung des Anlagevermögens verwendet.