22.08.2019 - 10 Festsetzung der monatlichen Aufwandsentschädigu...

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Beschluss

Gem. den §§ 67, 75 (1) KSVG sowie aufgrund des § 1 i. V. m. § 5 (1) der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vom 15.03.1989, zuletzt geändert am 12.11.2015, wird die monatliche Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher wie folgt festgesetzt:

 

a) Gemeindebezirk Völklingen  monatlich 871,00 €

b) Gemeindebezirk Ludweiler   monatlich 347,00 €

c) Gemeindebezirk Lauterbach monatlich 274,00 €