23.05.2019 - 2.1 Bebauungsplan Nr. VI/31 "Wohnpark Hausenstraße"...

Beschluss:
beschlossen
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Beschluss

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um den angrenzenden bestehenden Spielplatz mit integriertem Bolzplatz erweitert.

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans mit erweitertem Geltungsbereich nebst Begründung mit Umeltbericht wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB durchzuführen bzw. durch Dritte durchführen zu lassen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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