08.05.2019 - 2 Bebauungsplan Nr. VI/31 "Wohnpark Hausenstraße"...

Beschluss:
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Beschluss

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Dem Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung mit Umweltbericht mit einer geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird zuge-stimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB durchzuführen bzw. durch Dritte durchführen zu lassen.

 

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Anlagen zur Vorlage