11.04.2019 - 8.3 Beratung des Haushaltsentwurfes 2019/202...

Beschluss:
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Beschluss

 

a.)
Es wird folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 beschlossen:

 

Haushaltssatzung der Stadt Völklingen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes Seite 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsblatt des Saarlandes I Seite 840), hat der Rat der Stadt Völklingen am 11.04.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

für das Haushaltsjahr

für das Haushaltsjahr

1. im Ergebnishaushalt mit

2019

2020

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

87.310.111 €

88.083.315 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

96.011.010 €

98.985.221 €

dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

2. im Finanzhaushalt mit

-  8.700.899 €

-  10.901.906 €

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.459.571 €

4.752.893 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

14.853.500 €

11.476.500 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-  10.393.929 €

-  6.723.607 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

 

15.905.326 €

14.618.921 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

   -   3.270.050 €

-  3.570.100 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

+  12.635.276 €

+  11.048.821 €

wird festgesetzt auf

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

10.393.929 €

6.723.607 €

wird festgesetzt auf

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

1.590.000 €

5.040.000 €

wird festgesetzt auf

115.000.000 €

125.000.000 €

 

 für das Haushaltsjahr für das Haushaltsjahr

 2019 2020

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum

 

 

Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

8.700.899 €

10.901.906 €

    (Grundsteuer A):

290 %

290 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B):

605 %

605 %

2. Gewerbesteuer:

460 %

460 %

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 11.04.2019 beschlossene Stellenplan.

 

 

§ 8

Es gilt der vom Stadtrat am 11.04.2019 beschlossene Haushaltssanierungsplan.

 

§ 9

 

Über die investiven Mittel der Finanzhaushalte darf erst verfügt werden, wenn die Beträge durch den Fachdienst Finanzmanagement zur Bewirtschaftung freigegeben wurden.

Völklingen, 12.04.2019

Christiane BLATT, Oberbürgermeisterin
     
b.)
Zu Lasten des Haushaltes 2020 werden in den Haushalt 2019 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 1.590.000 € eingestellt:
1. USK 21108.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Grundschule Ludweiler (= 550.000 €)

2. USK 79100.95100 - Erschließung des ehem. Raffineriegeländes (SLR II), I. BA (= 1.040.000 €)

 
c)
Zu Lasten des Haushaltes 2021 werden in den Haushalt 2020 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 5.040.000 € eingestellt:
1. USK 13000.94120 - Umbau des Feuerwehrgerätehauses "Fontanestraße" (DIN 14092) (= 2.500.000 €)

2. USK 21108.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Grundschule Ludweiler (= 700.000 €)

3. USK 60000.94000 - Sanierung AK Saarstraße (= 800.000 €)

4. USK 79100.95100 - Erschließung des ehem. Raffineriegeländes (SLR II), I. BA (=1.040.000)
 
d)
Das vorliegende Investitionsprogramm 2017 bis 2022 wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:
2017:   6.895.800 €
2018: 13.393.500 €
2019: 14.853.500 €
2020: 11.476.500 €
2021: 15.008.000 €
2022: 17.054.000 €

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen