11.04.2019 - 3 Bebauungsplan VIII/52 "Ehemaliges Kraftwerksgel...

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Beschluss

 

1. Dem Antrag der Fa. Goodman Germany GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt.

2. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII/52 "Ehemaliges Kraftwerksgelände" wird eingeleitet (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a BauGB durchzuführen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. 

 

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Anlagen zur Vorlage

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