14.12.2017 - 11.3 Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für d...

Beschluss:
beschlossen
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Beschluss

a)
Es wird nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:


1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Völklingen
für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund des § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes Seite 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsblatt des Saarlandes I Seite 840), hat der Rat der Stadt Völklingen am 14. Dezember 2017 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

a) im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

    die Erträge

1.165.500

 

81.387.859

82.553.359

    die Aufwendungen

 

2.041.498

96.048.029

94.006.531

    der Saldo der Erträge und Aufwen-

    dungen

 

 

-14.660.170

-11.453.172

 

 

 

 

 

b) im Finanzhaushalt

 

 

 

 

    die Einzahlungen aus Investitionstä- 

    tigkeit

 

 

 

 

    die Auszahlungen aus Investitionstä-

    tigkeit

 

 

 

 

    der Saldo aus Investitionstätigkeit

 

 

 

 

    die Einzahlungen aus Finanzie-

    rungstätigkeit

 

3.206.998

19.474.522

16.267.524

    die Auszahlungen aus Finanzier-

    ungstätigkeit

 

 

 

 

    der Saldo aus Finanzierungstätigkeit

 

3.206.998

16.489.522

13.282.524

 

§ 2

 

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.

 

§ 3

 

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geän­dert.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

 

§ 5

 

Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushaltes wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe
von   4.660.170 €
auf  11.453.172 €

neu festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

 

§ 7

 

Es gilt der vom Stadtrat am 22. Juni 2017 beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

 

Es gilt der vom Stadtrat am 14. Dezember 2017 beschlossene Haushaltssanierungsplan.

 

§ 9

 

Der bisherige Inhalt des § 9 der Haushaltssatzung wird nicht geändert.

 

 

 

Völklingen, den 14.12.2017
Klaus Lorig, Oberbürgermeister


 


b)
Das vorliegende Investitionsprogramm 2016 bis 2021 (Anlage) wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:
2016:   5.376.519 €
2017:   6.895.800 €
2018: 13.993.500 €
2019: 10.485.542 €
2020: 15.151.000 €
2021: 11.554.000 €

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Anlagen zur Vorlage