14.12.2017 - 4 Bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Situatio...

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Beschluss

Es wird kein Bebauungsplan aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die städtebauliche Ordnung und die weitere städtebauliche Entwicklung im Bereich "In der Langwies" nach der geltenden Rechtslage (Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch) herzustellen bzw. zu gewährleisten.  

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