22.06.2017 - 12 Erlass der Haushaltssatzung 2017/2018 und Besch...

Beschluss:
beschlossen
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Beschluss

g…B

a.)

Es wird folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 beschlossen:

 

Haushaltssatzung der Stadt Völklingen für die

Haushaltsjahre 2017 und 2018

 

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes Seite 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsblatt des Saarlandes I Seite 840), hat der Rat der Stadt Völklingen am 22. Juni 2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt                   für das Haushaltsjahrfür das Haushaltsjahr

20172018
 

1. im Ergebnishaushalt mit

 

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 80.367.813 €81.387.859 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 96.172.695 €96.048.029 €

dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -  15.804.882 €-  14.660.170 €

 

 

2. im Finanzhaushalt mit

 

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.895.800 €4.993.500 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.895.800 €13.993.500 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -    4.000.000 €-    9.000.000 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 15.194.285 €19.474.522 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    -    2.865.000 €-    2.985.000 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf +  12.329.285 €+  16.489.522 €

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf 4.000.000 €9.000.000 €

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf2.650.000 €1.370.000 €

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf 130.000.000 €145.000.000 €

 

 

 

 

 

 

für das Haushaltsjahrfür das Haushaltsjahr

2017                       2018

 

 

§ 5

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum

Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf15.804.882 €         14.660.170 €

 

 

 

§ 6

 

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden mit 

Hebesatzsatzung vom 06. Oktober 2016
wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
    (Grundsteuer A): 290 %290 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B): 565 %605 %

 

2. Gewerbesteuer: 448 %460 %

 

 

§ 7

 

Es gilt der vom Stadtrat am 22. Juni 2017 beschlossene Stellenplan.

 

 

§ 8

 

Es gilt der vom Stadtrat am 22. Juni 2017 beschlossene Haushaltssanierungsplan.

 

§ 9

 

Über die investiven Mittel der Finanzhaushalte darf erst verfügt werden, wenn die Beträge durch den Fachdienst Finanzmanagement zur Bewirtschaftung freigegeben wurden.

 

 

Völklingen, 23. Juni 2017
 


Klaus L o r i g, Oberbürgermeister

 

b.)

Zu Lasten des Haushaltes 2018 werden in den Haushalt 2017 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 2.650.000 € eingestellt:

1. USK 02000.94100 - Elektrotechnik/Notstromversorgung Neues Rathaus (= 200.000 €)

2. USK 46470.94400 - Neubau Evangelische Kita Rheinstraße (= 1.650.000 €)

3. USK 56200.94250 - Sanierung Lüftungsanlage Umkleiden Hermann-Neuberger-Halle (= 100.000 €)

4. USK 68000.94000 - Sanierung und Abdichtung der Ebene 2 City-Tiefgarage (= 700.000 €)

 

c)

Zu Lasten des Haushaltes 2019 werden in den Haushalt 2018 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 1.370.000 € eingestellt:

1. USK 21108.94100 - Brandschutz Grundschule Ludweiler/Lauterbach, Stammschule Ludweiler (=150.000 €)

2. USK 46470.94400 - Neubau Evangelische Kita Rheinstraße (=1.220.000 €)

 

d)

Das vorliegende Investitionsprogramm 2015 bis 2020 wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:

2015: 4.271.004 €

2016: 5.376.519 €

2017: 6.895.800 €

2018: 13.993.500 €

2019: 10.485.542 €

2020: 15.151.000 €

 

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Anlagen zur Vorlage

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