30.01.2025 - 3.1 Neufestsetzung der Ehrengeschenke bei Ehe-und A...

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Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der Ehe- und Altersjubiläen wie folgt zu ändern:

 

Neufestsetzung der Ehrengeschenke bei Ehe- und Altersjubiläen der Stadt Völklingen sowie bei Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten

 

Altersjubiläen

Anlässlich der Vollendung des 80., 85., 90. und 95. Lebensjahres sowie ab dem 100. Lebensjahr erhalten die Jubilare/-innen (Ausnahme: Personen mit Auskunftssperre, Übermittlungssperre zu Alters-/Ehejubiläen nach § 50 Abs. 5 BMG) ein Glückwunschschreiben des/r Oberbürgermeisters/in.

 

Anlässlich der Vollendung des 80. und 90. Lebensjahres sowie ab dem 100. Lebensjahr jährlich erhalten die Jubilare/-innen ein Blumenpräsent.

 

Ab dem 100. Geburtstag erhalten die Jubilare/-innen zusätzlich ein Geldgeschenk oder einen Stadt-Gutschein in Höhe von 50 Euro.

 

Ehejubiläen

 

Anlässlich folgender Ehejubiläen erhalten die Jubilarinnen und Jubilare ein Glückwunschschreiben des/r Oberbürgermeisters/in, ein Blumenpräsent sowie ein Geldgeschenk oder einen Stadt-Gutschein im Wert von:

 

Goldene Hochzeit (50 Jahre): 25 Euro

Diamantene Hochzeit (60 Jahre): 50 Euro

Eiserne Hochzeit (65 Jahre): 75 Euro

Steinerne Hochzeit (67,5 Jahre): 100 Euro

Gnadenhochzeit (70 Jahre): 100 Euro

 

Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten für das siebente Kind einer Familie

 

Bei Übernahme der Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten überreicht die Stadt Völklingen ein Glückwunschschreiben, ein Blumenpräsent sowie ein Geldgeschenk oder einen Stadt-Gutschein in Höhe von 50 Euro.

 

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Anlagen zur Vorlage