23.01.2023 - 1 Eröffnung der öffentlichen Sitzung und Feststel...

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Der Fachdienst 55 (Technische Dienste/Techn. Gebäude- und Projektmanagement) hatte am 16. Januar 2023, unter Einladung des Fachdienstes 24, mit der Schulleitung die Toilettenanlagen des Grundschulgebäudes in Ludweiler besichtigt. Es konnten keine baulichen oder hygienischen Mängel festgestellt werden. Darüber bestand Einigkeit. Die Schulleitung stellte jedoch die Schwingtüren zwischen Vorraum und Toiletten als Unfallgefahr dar. Diese wurden am gleichen Tag vom Schulhausmeister entfernt.

Die, vom Eingang linksseitige Toilettenanlage, ist bereits 92 Jahre alt. Jedoch wurden die WC´s und die Vorwandinstallation vor ca. 20 Jahren erneuert. Diese Toilettenanlage hat Fenster.

Die rechtsseitige Toilettenanlage ist erst 30 Jahre alt, jedoch hat diese keine Fenster. In der jetzigen Entwurfsplanung ist auf der rechten Seite eine Toilettenanlage geplant, die komplett Fenster hat. Die Entwässerungsleitungen der darüber liegenden Geschosse sind in einem System mit der Anlage im Erdgeschoß herzustellen und brandschutztechnisch gegenseitig in den zu ertüchtigen Geschossdecken abzuschotten.

Der Fachbereich 5 hat sich darauf konzentriert, dass keine Zuschüsse verloren gehen.

Zusammen mit den Mittel für das Grundschulgebäude Bergstraße bestand die Gefahr für den Untergang von Mitteln in Höhe von 1.731.700 €.

In den Jahren von 2010 bis 2012 wurden schon einmal Sanierungsarbeiten an den WC-Anlagen der Grundschule Ludweiler in einer Größenordnung von rd. 115.00€ durchgeführt.

Aufgrund der Förderprioritäten wurde in den Jahren 2021 und 2022 der Mehrzweck-raum im Dachgeschoss des 4-Klassenschulhauses, das unter Denkmalschutz steht, samt dazugehöriger Toilettenanlagen im Untergeschoss ausgebaut sowie die notwendigen Brandschutzmaßnahmen ausgeführt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 460.000€. Die Maßnahme wurde durch den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gemäß Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztags-betreuung für Grundschulkinder“ vom 23. Dezember 2020 sowie der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau für Grundschulkinder (2021) vom 4. Januar 2021 der Stadt Völklingen eine Zuwendung in Höhe von 90 vom Hundert bewilligt.

Die Sandsteintreppenanlage aus dem Entstehungsjahr war nicht mehr verkehrssicher. Sie muss nachhaltig saniert werden. Dadurch verbessert sich auch der Gesamteindruck. Für die Sanierung der Treppenanlage sind Mittel in Höhe von ca. 140.000 € veranschlagt. Der Antrag zur Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes nach der Denkmalförderrichtlinie (DFRL) wurde am 3. Februar 2021 durch die Stadt Völklingen gestellt. Im Sommer 2021 hatte sich im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Chance ergeben, zusätzliche Mittel des Bundes zur Durchführung der denkmalgerechten Sandsteinsanierung der Außentreppenanlage zu erhalten. Mit Zuwendungsbescheid des Landesdenkmalamtes vom 5. August 2021 wurden insgesamt 47.500 € (Bundeszuschuss 40.000 €, Landeszuschuss 7.500 €) Zuschuss bei 100.000 € Gesamtkosten bewilligt.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 beschlossen, die Maßnahmen "Erweiterung FGTS Grundschule Wehrden" mit 2,5 Mio. € sowie "Sanierung der WC-Anlagen und Einbau einer Aufzugsanlage in der Grundschule Ludweiler" mit 330.000 € zum Bundesprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II (KInvFG II) anzumelden.

Die 330.000 € für die Maßnahme in Ludweiler wurden in den Haushaltsplan 2019 eingestellt. Die Teilmaßnahme Einbau einer Aufzugsanlage wurde dann auch in 2020 realisiert.

Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 330.000 €, die Zuwendung beträgt 297.000 €. Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2025.

Der Bewilligungsbescheid des Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ist am 7. April 2020 in der Stadtverwaltung eingegangen.

Durch das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz- KInvFG) vom 24.06.2015, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14.08.2017 und der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen – Kapitel 2: Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur (Förderrichtlinie Kommunalinvestitions-förderungsgesetz Schulinfrastruktur – FRI-KInvFG vom 15.02.2018 II wird die Stadt Völklingen mit einer Förderquote von 90 vom Hundert gefördert.

 

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