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01.02.2023 - 6.9 untere Poststraße

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Sofern Gegenstände (Tische, Stühle, Regale für Warenauslagen etc.) im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden, bedarf dies einer Sondernutzungserlaubnis. Sofern der Fußgängerverkehr durch die Aufstellung dieser Gegenstände nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird und sonstige Bedenken von Seiten des Fachdienstes öffentliche Ordnung, Verkehr nicht bestehen, so kann die Aufstellung von Regalen für Warenauslagen im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis genehmigt werden.

 

Sollte im Rahmen von Außendiensttätigkeiten des KOD festgestellt werden, dass Gegenstände im öffentlichen Verkehrsraum gefährdend oder behindernd aufgestellt sind, so wird dieser die Verantwortlichen zur Beseitigung der Missstände auffordern.