01.02.2023 - 6.7 BioMasseZentrum Velsen

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Für die Genehmigung eines BioMasseZentrums ist ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss nach § 15 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) erforderlich. Im Zeitraum 2020/2021 wurde daher vom Umweltministerium ein entsprechendes Scoping Verfahren frühzeitige Beteiligung von betroffenen Behörden) durchgeführt.

Das Scoping Verfahren ist nach § 15 UVPG ein unselbstständiges Vorverfahren, das innerhalb eines laufenden Planungsprozesses durchgeführt werden kann. Es dient in erster Linie der Vorbereitung und Qualitätssicherung der für viele Infrastrukturprojekte erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung, also auch dem Planfeststellungsbeschluss. Seit dem Scoping Verfahren liegen der Verwaltung keine weiteren Informationen vor. Daher hat der entsprechende Fachdienst die Anfrage zum Anlass genommen, bei der zuständigen Genehmigungsstelle im Umweltministerium nachzufragen.

 

 

Das Umweltministerium hat zum Projektstand Folgendes mitgeteilt:

 

Das UVP-Vorverfahren zur Errichtung und zum Betrieb des Biomassezentrums ist abgeschlossen.

Die AVA-Velsen GmbH erarbeitet zurzeit die seitens der Genehmigungsbehörde festgelegten Antragsunterlagen einschließlich der geforderten Gutachten. Die notwendigen Geruchs-Vorbelastungsmessungen stehen kurz vor dem Abschluss. In Bezug auf die detaillierte Anlagenkonfiguration sind letzte Abstimmungsgespräche mit der AVA GmbH terminiert.

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz geht nach jetzigem Kenntnisstand davon aus, dass die AVA-Velsen GmbH im Sommer 2023 den Genehmigungsantrag einreichen wird. Die Kommunen im Untersuchungsgebiet werden dann wieder am Genehmigungsverfahren beteiligt.