19.10.2023 - 6 Mehrgenerationenhaus Völklingen

Beschluss:
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Beschluss

Es wird beschlossen, die Mittel zur Kofinanzierung in Höhe von 5.000 Euro im Jahr 2024 durch übertragbare Restmittel des Jahres 2023 nach 2024 bereitzustellen.

Das Mehrgenerationenhaus wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingbunden. Weiterhin wird das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumorientierung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden.

 

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Anlagen zur Vorlage

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