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25.05.2023 - 7 Direktvergabe Stadtverkehr Völklingen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

 

 

  1. Der Stadtrat der Mittelstadt Völklingen beschließt den der Vorlage beigefügten öffentlichen Dienstleistungsauftrag einschl. Anlagen.
  2.  Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den öffentlichen Dienstleistungsauftrag durch eine gesellschaftsrechtliche Weisung über die Stadtwerke Völklingen Holding GmbH an die Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH zu vergeben.
  3. Die Umsetzung der Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags steht unter dem Vorbehalt, dass das zuständige Finanzamt die steuerliche Unbedenklichkeit für den bestehenden steuerlichen Querverbund durch eine verbindliche Auskunft betätigt hat.
  4. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, zum Schutz der Busverkehre des Stadtbusnetzes, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind, den Völklinger Verkehrsbetrieben ein ausschließliches Recht zu gewähren.