19.09.2022 - 7.4 Planierraupe

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Ermittlungen hinsichtlich der Planierraupe auf dem Feld in Ludweiler haben ergeben, dass hier von Seiten hiesiger Ortspolizeibehörde keine Maßnahmen getroffen werden können.

Die Planierraupe wird von den Betreibern des dortigen Modellflugplatz noch genutzt. Zusätzlich können keine Flüssigkeiten festgestellt werden, die aus dem Fahrzeug austreten, ins Erdreich fließen oder fließen werden und eine Gefahr für die Umwelt darstellen. Folglich ist hier keine Ermächtigungsgrundlage für polizeiliches Eingreifen gegeben