24.11.2022 - 4 Änderung der Gebührenordnung zur Erhebung von P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

 

Der Stadtrat beschließt, folgender Änderung der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren im Bereich der Stadt Völklingen (straßenverkehrsrechtliche Anordnung) zustimmen:

 

§ 2 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

"Die Parkgebühren werden wie folgt festgesetzt:

– City-Tiefgarage: 0,80 Euro je angefangene 30 Minuten, höchstens jedoch 12 Euro täglich

– Parkscheinautomaten: 0,80 Euro je angefangene 30 Minuten

– Parkuhren 0,30 Euro je angefangene 20 Minuten".

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.voelklingen.de:8443/allrisbito020?SILFDNR=1001547&TOLFDNR=1018421&selfaction=print