12.07.2021 - 5.10 Parksituation Birkenweg 27

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Sofern für die Baumaßnahme öffentlicher Verkehrsraum in Anspruch genommen werden muss, ist bei der hiesigen Straßenverkehrsbehörde (FD 32) ein entsprechender Antrag zu stellen, der dann auch die temporäre Verlegung der Bushaltestelle während der Bauphase beinhalten sollte. Durch die Straßenverkehrsbehörde wird dann entschieden, welche Maßnahmen/Verkehrssicherungsmaßnahmen notwendig sind. Wird der öffentliche Verkehrsraum nicht in Anspruch genommen, kann die Bushaltestelle ganz normal angefahren werden und eine zeitliche Verlegung ist nicht notwendig.

 

Ansonsten ist der Verbleib am dortigen Standort vorgesehen. 

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