08.07.2021 - 5 Haushalt 2021...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 08.07.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Finanzmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Es wird folgende geänderte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
Haushaltssatzung der Stadt Völklingen für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes Seite 682), zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 2014 vom 08./09. Dezember 2020 (Amtsblatt des Saarlandes I Seite 1339), hat der Rat der Stadt Völklingen am 08. Juli 2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 88.953.360 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 93.464.575 €
dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf - 4.511.215 €
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.740.156 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 15.252.000 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf - 10.511.844 €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 12.220.706 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 3.988.981 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf + 8.231.725 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 10.275.207 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
festgesetzt auf 4.750.000 €
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird
festgesetzt auf 95.000.000 €
§ 5
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 4.511.215 €
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 290 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B): 605 v.H.
2. Gewerbesteuer: 460 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 20. Mai 2021 beschlossene Stellenplan.
Völklingen, 09. Juli 2021
Christiane BLATT, Oberbürgermeisterin
Anlagen zur Vorlage
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