Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Ludweiler
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Die Zuständigkeit für die Leitplanken entlang der L 165 liegt ausschließlich beim Landesbetrieb für Straßenwesen. Dieser hat aufgrund unfallwissenschaftlicher Erkenntnisse eine Änderung an den Leitplanken vorgenommen.