13.03.2019 - 2 Altenhilfe außerhalb von Einrichtungen; Zuschüs...

Beschluss:
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Beschluss

Es wird beschlossen, die Mittel des Regionalverbandes Saarbrücken gem. § 71 SGB XII – Maßnahmen der Altenhilfe – in Höhe von 8.113,57 € wie folgt zu verteilen:

Pro Veranstaltung wird der Betrag von 153,0862 € berechnet.

 

Arbeiterwohlfahrt, OV Völklingen 

9 Veranstaltungen

1.377,78 €

Arbeiterwohlfahrt, OV Luisenthal

 

6 Veranstaltungen 

   918,52 €

Arbeiterwohlfahrt, OV R.-Höhe 

4 Veranstaltungen 

   612,35 €

Arbeiterwohlfahrt, OV Wehrden 

4 Veranstaltungen

   612,35 €

Kath. Kirchengde. „St. Michael“

8 Veranstaltungen 

1.224,69 €

Ev. Frauenhilfe Völklingen  

2 Veranstaltungen

   306,17 €

Ev. Kirchengde. Heidstock Treff 

2 Veranstaltungen

   306,17 €

Ev. Frauenhilfe Fürstenhausen  

2 Veranstaltungen

   306,17 €

Kath. Kirchengde. „St. Eligius“  

8 Veranstaltungen

1.224,69 €

Kath. Kirchengde. „Schmerzhafte Mutter“ Fürstenhausen

 

 

 

2 Veranstaltungen

   306,17 €

Kath. Kirchengde. „Christkönig“ Luisenthal

1 Veranstaltung

   153,09 €*

   153,08 €

Zum Ausgleich von Rundungsdifferenzen 0,01 € weniger 

 

Über die Vergabe des Zuschusses an die Ev. Kirchengemeinde Wehrden/Geis-lautern/Männerkreis soll nach Erhalt weiterer Informationen in einer späteren Sitzung entschieden werden.