16.01.2019 - 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan II/101 – 2. Änd...

Beschluss:
beschlossen
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Beschluss

 

Der Einzelhandelsstandort ALDI im Betzen wird als "solitärer Ergänzungsstandort" festgelegt.

 

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Anlagen zur Vorlage