13.12.2018 - 2 Rückübertragung des Schulgrundstücks Völklingen...

Beschluss:
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Beschluss

Von dem gesetzlichen Recht der entschädigungslosen Rückübertragung des

Schulgrundstücks „Mühlgewann“, Gemarkung Völklingen, Flur 38, Flurstück 195/4,

einschließlich der aufstehenden Gebäude und Anlagen wird Gebrauch gemacht.

 

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