30.08.2018 - 7 Änderung der Gesellschaftsverträge der städtisc...

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Beschluss

 

Die Gesellschaftsverträge der städtischen Gesellschaften sind dahingehend zu ändern, dass an entsprechender Stelle "Im Anstellungsvertrag der Gesellschaft mit der Geschäftsführung ist die Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB auszuschließen." als neuer Absatz eingefügt wird.

 

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