14.12.2017 - 9 Erhöhung der Hundesteuersätze ab dem 01. Januar...

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Beschluss

Es wird nachfolgende Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer beschlossen:

Auf Grund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt Seite 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsblatt, Seite 840) sowie der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 26. April 1978 (Amtsblatt, Seite 409) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt Seite 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsblatt Seite 2393) wird auf beschluss des rates der Stadt Völklingen vom 14.12.2017 folgende Satzung erlassen:

 

Artikel 1

 

§ 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Mittelstadt Völklingen vom 11. Mai 2012, in der Fassung der Änderungssatzung vom 08. Oktober 2015 wird wie folgt neu gefasst:

 

(1) Die Hundesteuer beträgt für das Halten

des ersten Hundes 108,-- Euro jährlich

des zweiten Hundes 162,-- Euro jährlich

jedes weiteren Hundes 243,-- Euro jährlich.

 

Artikel 2

Die vorstehende Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

 

Völklingen, 14.12.2017

Klaus Lorig

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Anlagen zur Vorlage