23.11.2017 - 7.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEV
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 23.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Steuerungsunterstützung
- Beschluss:
- beschlossen
Beschluss
…
Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEV wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:
Absatz 2 des § 10 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates)
wird wie folgt neu gefasst:
“(2) Der Aufsichtsrat besteht aus 10 ordentlichen Mitgliedern.
a) Die Stadt Völklingen entsendet neben dem Oberbürgermeister und dem Ersten hauptamtlichen Beigeordneten (Bürgermeister) 7 weitere Vertreter aus der Mitte des Stadtrates. Diese werden nach den Vorschriften des § 114 KSVG bestellt. Bleibt eine Fraktion des Stadtrates bei der Bildung des Aufsichtsrates nach Satz 3 unberücksichtigt, so kann sie aus ihrer Mitte ein Fraktionsmitglied benennen, das durch den Stadtrat widerruflich als außerordentliches Mitglied bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt wird. Außerordentliche Mitglieder nach Satz 3 nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, teil. Der Leiter des Fachbereichs 1 – „Zentrale Dienste“ – der Stadt Völklingen sowie ein weiterer, vom Oberbürgermeister zu benennender Leitender Mitarbeiter der Verwaltung gehören dem Aufsichtsrat mit beratender Stimme an.
b) Die Sparkasse Saarbrücken entsendet 1 stimmberechtigtes Mitglied.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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472,7 kB
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