23.11.2017 - 7.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEV

Beschluss:
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Beschluss

Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEV wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:

 

        Absatz 2 des § 10 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates)  

     wird wie folgt neu gefasst:

    “(2)  Der Aufsichtsrat besteht aus 10 ordentlichen Mitgliedern.


a) Die Stadt Völklingen entsendet neben dem Oberbürgermeister und dem Ersten hauptamtlichen Beigeordneten (Bürgermeister) 7 weitere Vertreter aus der Mitte des Stadtrates. Diese werden nach den Vorschriften des § 114 KSVG bestellt. Bleibt eine Fraktion des Stadtrates bei der Bildung des Aufsichtsrates nach Satz 3 unberücksichtigt, so kann sie aus ihrer Mitte ein Fraktionsmitglied benennen, das durch den Stadtrat widerruflich als außerordentliches Mitglied bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt wird. Außerordentliche Mitglieder nach Satz 3 nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, teil. Der Leiter des Fachbereichs 1 – „Zentrale Dienste“ – der Stadt Völklingen sowie ein weiterer, vom Oberbürgermeister zu benennender Leitender Mitarbeiter der Verwaltung gehören dem Aufsichtsrat mit beratender Stimme an.

b) Die Sparkasse Saarbrücken entsendet 1 stimmberechtigtes Mitglied.

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Anlagen zur Vorlage