26.10.2017 - 4 Entwidmung einer Teilfläche der Saarpromenade

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Beschluss

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Die ca. 125 qm große Teilfläche aus der Saarpromenade hinter der Selimiye-Moschee (Schaffhauser Straße 8) wird gem. § 8 Saarländischem Straßengesetz (SStrG) entwidmet.

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Anlagen zur Vorlage