22.06.2017 - 12 Erlass der Haushaltssatzung 2017/2018 und Besch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 22.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Finanzmanagement
- Beschluss:
- beschlossen
Beschluss
g…B
a.)
Es wird folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 beschlossen:
Haushaltssatzung der Stadt Völklingen für die
Haushaltsjahre 2017 und 2018
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes Seite 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsblatt des Saarlandes I Seite 840), hat der Rat der Stadt Völklingen am 22. Juni 2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt für das Haushaltsjahrfür das Haushaltsjahr
20172018
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 80.367.813 €81.387.859 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 96.172.695 €96.048.029 €
dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf - 15.804.882 €- 14.660.170 €
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.895.800 €4.993.500 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.895.800 €13.993.500 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf - 4.000.000 €- 9.000.000 €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 15.194.285 €19.474.522 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 2.865.000 €- 2.985.000 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf + 12.329.285 €+ 16.489.522 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf 4.000.000 €9.000.000 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf2.650.000 €1.370.000 €
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 130.000.000 €145.000.000 €
für das Haushaltsjahrfür das Haushaltsjahr
2017 2018
§ 5
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum
Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf15.804.882 € 14.660.170 €
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden mit
Hebesatzsatzung vom 06. Oktober 2016
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A): 290 %290 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B): 565 %605 %
2. Gewerbesteuer: 448 %460 %
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 22. Juni 2017 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Es gilt der vom Stadtrat am 22. Juni 2017 beschlossene Haushaltssanierungsplan.
§ 9
Über die investiven Mittel der Finanzhaushalte darf erst verfügt werden, wenn die Beträge durch den Fachdienst Finanzmanagement zur Bewirtschaftung freigegeben wurden.
Völklingen, 23. Juni 2017
Klaus L o r i g, Oberbürgermeister
b.)
Zu Lasten des Haushaltes 2018 werden in den Haushalt 2017 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 2.650.000 € eingestellt:
1. USK 02000.94100 - Elektrotechnik/Notstromversorgung Neues Rathaus (= 200.000 €)
2. USK 46470.94400 - Neubau Evangelische Kita Rheinstraße (= 1.650.000 €)
3. USK 56200.94250 - Sanierung Lüftungsanlage Umkleiden Hermann-Neuberger-Halle (= 100.000 €)
4. USK 68000.94000 - Sanierung und Abdichtung der Ebene 2 City-Tiefgarage (= 700.000 €)
c)
Zu Lasten des Haushaltes 2019 werden in den Haushalt 2018 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 1.370.000 € eingestellt:
1. USK 21108.94100 - Brandschutz Grundschule Ludweiler/Lauterbach, Stammschule Ludweiler (=150.000 €)
2. USK 46470.94400 - Neubau Evangelische Kita Rheinstraße (=1.220.000 €)
d)
Das vorliegende Investitionsprogramm 2015 bis 2020 wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:
2015: 4.271.004 €
2016: 5.376.519 €
2017: 6.895.800 €
2018: 13.993.500 €
2019: 10.485.542 €
2020: 15.151.000 €
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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