01.06.2017 - 6 Kirmesbelegungsplan 2017

Beschluss:
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Beschluss

 

Dem als Anlage beigefügten Kirmesbelegungsplan 2017 wird zugestimmt, unter dem Vorbehalt, dass der Betreiber des Kinderkarussels in die Schaustellerliste aufgenommen wird. Gleichzeitig wird die Verwaltung (Fachdienst 32) beauftragt, aus aktuellem Anlass oder aus sonstigen Gründen (z. B. Rücktritt von Schaustellern pp.) den Kirmesbelegungsplan zu ändern bzw. zu ergänzen. 

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Anlagen zur Vorlage