11.05.2017 - 3 Beantragung von Konsolidierungshilfen aus dem "...

Beschluss:
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Beschluss

 

Es wird beschlossen, für das Jahr 2017 Mittel nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen "Kommunaler Entlastungsfonds" ab dem Jahr 2015 (KELFG 2015) zu beantragen.

Im Bewilligungsfalle werden diese Mittel ausschließlich zur Tilgung von Krediten verwandt.