11.05.2017 - 6 Bebauungsplan II/71 "Auf Rinzelrech, 4. Änderun...

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Beschluss

 

Das Verfahren wird eingeleitet mit der Maßgabe:

 

Die Zulässigkeit von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, sowie die Zulässigkeit von Bürogebäuden insgesamt auf nicht größer als max. 300 qm zu beschränken.

 

Die Begrenzung der Verkaufsfläche für Einzelhandelsläden auf insgesamt max. 300 qm zu beschränken.

 

Die Festsetzung einer max. Gebäudeoberkante auf 12 m Höhe zu beschränken.

 

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Anlagen zur Vorlage