18.05.2020 - 5 Änderung bzw. Aussetzung der Geschäftsordnung a...
Beschluss
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Es wird beschlossen, die Geschäftsordnung des Stadtrates bis 31.12.2020
- bezüglich der Vergabe von Bauleistungen nach VOB auszusetzen und die
Oberbürgermeisterin zu ermächtigen, diesbezüglich Aufträge bis zu einer Höhe
von 1.000.000 € netto zu vergeben,
- bezüglich der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach UVgO
(Unterschwellenvergabeordnung) auszusetzen und die Oberbürgermeisterin zu
ermächtigen, diesbezüglich Aufträge bis 150.000 € netto (nach Vergabeerlass) zu
vergeben.
Über die Vergaben innerhalb dieser Wertgrenzen sind die zuständigen Ausschüsse bzw. der Stadtrat zu unterrichten.